Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen Bayerische Waagenbau Werkstätte - Althaus GmbH (BWW)

Hinweis:
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Wiederverkäufer und gewerbliche Verbraucher, die die Ware in ihrer selbständigen, beruflichen oder gewerblichen oder in ihrer behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden (ausschließlich innerhalb von Deutschland).

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§ 1 Anwendungsbereiche

1.1 Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

1.2 Alle Vereinbarungen und Erklärungen, die zwischen BWW und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, haben schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.

1.3 Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.

§ 2 Bestellung

2.1 Der Vertrag kommt ohne Erklärung gegenüber dem das Angebot abgebenden Besteller bereits durch Annahme des Angebots durch BWW zustande. Der Besteller verzichtet auf eine Annahmeerklärung (§ 151 BGB). Über die Annahme seines Angebots wird der Besteller entweder per Auftragsbestätigung oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Waren unterrichtet.

2.2 Bestellungen per Internet, die eine vorangegangene telefonische Bestellung wiederholen, gelten als weitere Bestellung.

2.3 Durch die Bestellung verlangt der Besteller ausdrücklich die Übersendung der Ware in Verpackungen, die dazu dienen, die Ware vor Transportschäden zu bewahren, oder die der Sicherheit des Transports dienen (Transportverpackungen).

2.4 BWW verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen des Angebots oder der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website, im Angebot oder mangelnder Kreditwürdigkeit des Bestellers ist BWW jedoch zum Rücktritt berechtigt.

2.5 Auf der Website, im Angebot oder auf dem Prospekt enthaltene Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- oder sonstige Konstruktionsangaben sind nur verbindlich, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. Änderungen und Abweichungen an der Beschaffenheit der Waren bleiben BWW nach beliebigem Ermessen vorbehalten, wenn und soweit diese den Verwendungszweck der betreffenden Ware nur unerheblich beeinträchtigen. Der Besteller ist für die von ihm vorgesehene Verwendung der bestellten Gegenstände allein und selbst verantwortlich.

2.6 Angaben über Eigenschaften der Waren sind reine Produktbeschreibungen und gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie von BWW schriftlich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung wiedergegeben werden. Gewährleistungen sind für BWW nur dann verbindlich, wenn sie in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung als solche bezeichnet werden und dort auch die Verpflichtungen von BWW im einzelnen festgehalten sind. Allein das erkennbar große Interesse des Bestellers am Vorhandensein bestimmter Produkteigenschaften begründet keine Gewährleistung.

2.7 Bei Bestellungen größerer Mengen behält sich BWW das Recht vor, die Lieferzeit separat zu vereinbaren.

§ 3 Preise

3.1 Alle Preise sind in Euro angegeben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie die Versandkosten sind in den angegebenen Preisen nicht enthalten. Die Preise sind verbindlich, es sei denn, es liegen Schreib-, Druck- oder Rechenfehler vor. Vom Besteller erwünschte Sonderleistungen beim Versand werden separat in Rechnung gestellt.

3.2 BWW behält sich das Recht vor, die Preise angemessen zu erhöhen, wenn sich die Herstellungskosten um mindestens 5 %, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen, erhöhen. Die Erhöhung der Herstellungskosten wird dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen.

§ 4 Lieferung

4.1 Bestellte Ware wird durch BWW an den Besteller versandt. BWW bietet verschiedene Versandarten an, aus denen der Besteller bei der Bestellung nach § 2 eine Versandart wählen kann. Sofern keine Wahl durch den Besteller in der Bestellung erfolgt, wählt BWW die Standardversandart aus. Die Versandkosten richten sich nach dem Bestellwert.

4.2 Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen BWW wegen Beschädigung oder Verlusten während des Transports sowie deren Folgen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Transportschäden sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von BWW zurückzuführen. In diesem Fall gelten die Regelungen zur Haftungsbeschränkung.

4.3 Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. 2.1 dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen bleibt unberührt.

4.4 Setzt der Besteller BWW, nachdem BWW bereits in Verzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Im übrigen ist die Schadenersatzhaftung auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt.

§ 5 Zahlungsbedingungen

5.1 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 20 (zwanzig) Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist BWW berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank p.a. zu fordern. Falls BWW ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist BWW berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, BWW nachzuweisen, dass BWW als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5.2 BWW ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn der Besteller nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist den geschuldeten Kaufpreis nicht bezahlt. Während des Verzugs ist BWW zur Ausführung weiterer Lieferungen nicht verpflichtet.

5.3 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von BWW anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5.4 Tritt nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers ein oder wird BWW eine vorher eingetretene Verschlechterung der Vermögensverhältnisse erst nach Abschluss des Vertrages bekannt, so ist BWW berechtigt, nach eigener Wahl entweder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu fordern.

5.5 BWW ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Lieferung von Zahlung Zug-um-Zug abhängig zu machen und behält sich vor, per Nachnahme zu liefern bzw. Vorkasse zu verlangen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von BWW, bis der Besteller alle aus der gemeinsamen Geschäftstätigkeit resultierenden Forderungen gezahlt hat, die BWW jetzt und künftig gegen ihn hat.

6.2 Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt BWW jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von BWW, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. BWW verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann BWW verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

6.3 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für BWW vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, BWW nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt BWW das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung oder Umbildung entstehende Sache gelten im übrigen die Regelungen des § 6.2.

§ 7 Mängelprüfung und Beweislast

7.1 Unverzüglich nach der Lieferung hat der Besteller die Ware auf Mängel zu untersuchen. Zeigt sich ein Mangel, so muss der Besteller dies BWW unverzüglich (innerhalb von 5 Tagen) anzeigen. Die Anzeige muss den erkannten Mangel möglichst genau beschreiben. Unterlässt der Besteller die Anzeige, so gilt die Ware bezüglich erkennbarer Mängel als genehmigt (§ 377 HGB), es sei denn, BWW hätte Mängel bewusst verschwiegen. Die Anzeige ist auch notwendig, wenn irrtümlich andere als die vereinbarte Ware oder aber eine Mindermenge von BWW geliefert wird.

7.2 Behauptet der Besteller Mängel, besteht er auf Nacherfüllung und stellen wir bei der Prüfung fest, dass kein Mangel vorlag, so ist der Besteller verpflichtet, die durch die Prüfung veranlassten Kosten auf der Basis der zum Zeitpunkt der Prüfung bei BWW gültigen Stundensätze zu tragen.

7.3 Bestreitet BWW die Mangelhaftigkeit der Ware, obliegt dem Besteller der Beweis, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag.

§ 8 Mängelansprüche des Bestellers

8.1 Liegt ein von BWW zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist BWW nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Die Wahl erfolgt nach beliebigem Ermessen und unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen.

8.2 Ist BWW zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die BWW zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

8.3 Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Bestellers, falls die Waren an einen Verbraucher weiterveräussert werden, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. Solche Rückgriffsansprüche bestehen jedoch nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche inausgehenden Vereinbarungen getroffen haben. Für den Umfang der Rückgriffansprüche gelten die Regelungen zur Haftungsbeschränkung.

§ 9 Schadensersatz und Haftungsbeschränkung

9.1 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. BWW haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet BWW nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

9.2 Datenverarbeitungsanlagen und Computersoftware arbeiten nicht stets fehlerfrei. Hinzu kommen die Unwägbarkeiten des Internet. BWW haftet deshalb nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel möglicherweise vom Besteller abgegebene Angebote nicht bei BWW eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden.

9.3 Schadenersatzansprüche bei nur leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen. Sofern BWW fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden sowie für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme der Produkthaftpflicht-Versicherung beschränkt. BWW ist bereit, dem Besteller auf Verlangen Einblick in die Police zu gewähren.

9.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Vertreter von BWW.

9.5 Keine Haftungsbeschränkung gilt bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, bei Ansprüchen gemäß dem Produkthaftungsgesetz, bei vorsätzlich verschwiegenen Mängeln der Ware und wenn BWW eine ausdrückliche Gewährleistung für die Beschaffenheit der Ware abgeben oder das Beschaffungsrisiko übernommen hat. Bei einer Garantie ist die Haftung jedoch auf einen Betrag von höchstens € 100.000,00 begrenzt.

§ 10 Verjährung

10.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Soweit das Gesetz Verjährungsfristen von drei Jahren oder mehr vorsieht, erhöht sich die Verjährungsfrist auf drei Jahre ab Auslieferung. Längere gesetzliche Verjährungsregelungen für Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlicher Pflichtverletzungen bleiben vollumfänglich wirksam. Unberührt bleibt außerdem die Verjährung gemäß § 12 Produkthaftungsgesetz.

§ 11 Rückgabe, Fehlbestellungen

11.1 Der Besteller ist nur befugt, gelieferte Ware an BWW zurückzusenden, wenn er diese in den Originalverpackungen an BWW zurücksendet und BWW der Rücksendung vorher zustimmt. Liegt ein Verschulden des Bestellers vor (Falschbestellung, Doppelbestellung, Verpackungseinheit nicht beachtet etc.), ist BWW berechtigt, dem Besteller die vertragsbedingten Kosten in Rechnung zu stellen.

11.2 Werden Waren ohne vorherige Rückfrage an BWW zurückgeschickt, entbindet dies den Besteller nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. BWW ist berechtigt, die Waren ersatzlos zu vernichten, sofern der Besteller nicht innerhalb von 14 Tagen nach einer entsprechenden schriftlichen Aufforderung durch BWW die Ware zurücknimmt. Die Ansprüche des Bestellers im Fall von Mängeln bleiben hiervon unberührt.

§ 12 Verschiedenes

12.1 Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist der Geschäftssitz von BWW Gerichtsstand; BWW ist berechtigt, auch am Sitz des Bestellers zu klagen.

12.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von BWW Erfüllungsort.

12.3 Die Geltung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.

12.4 Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Besteller aus der Geschäftsverbindung mit BWW entstehen, wird ausgeschlossen.

12.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder rechtsunwirksam werden, so wird hiervon die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen am nächsten kommt.

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