Kalibrierung nach höchsten Standards
Wir sind Ihr verlässlicher Partner für präzise Kalibrierungen. Auf Wunsch erstellen wir für Sie sowohl DAkkS Protokolle als auch ISO- bzw. Waagenprotokolle.
Kalibrierung Ihrer Waagen
Durch regelmäßige Kalibrierungen Ihrer Waagen gewährleisten wir die Konformität und Qualität Ihrer Geräte. Eventuell ermielte Messabweichungen dokumeneren wir auditsicher und beheben sie nach einer Fehleranalyse sowie gegebenenfalls Justage durch unser geschultes Fachpersonal sofort vor Ort.
Protokolle/Kalibrierscheine
DAkkS KalibrierscheineUnsere akkredierten Kalibrierungen mit DAkkS-Kalibrierscheinen (gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2018) durch unser DAKKS-akkrediertes Kalibrierlabor Bayerische Waagenbau Werkstätte Althaus GmbH - Akkreditierungsnummer D-K-21973-01 garantieren genaue Messergebnisse, Rückführbarkeit auf nationale und internationale Normen sowie internationale Anerkennung.
ISO- bzw. WaagenprotokolleUnsere ISO-konformen Protokolle erfüllen internationale Standards und bieten Ihnen Gewissheit, dass Ihre Messgeräte präzise und zuverlässig arbeiten. Dies ist besonders wichtig für Unternehmen, die nach ISO-Normen zertifiziert sind oder sich auf eine Zertifizierung vorbereiten.
(Falls eine akkreditierte Kalibrierung mit Kalibierschein benötigt wird, ist die Kalibrierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 mit DAkkS-Kalibrierschein erforderlich)
Vertrauen Sie auf unsere Expertise für Ihre Kalibrierungsbedürfnisse!
- Kalibrierung mit DAkkS-Kalibrierschein (gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2018):
Kalibrierung nach dem Kalibrierverfahren Euramet/cg-18/v.04 durch unser DAKKS-akkreditiertes Kalibrierlabor Bayerische Waagenbau Werkstätte Althaus GmbH - Akkreditierungsnummer D-K-21973-01
- Kalibrierung mit DAkkS-Kalibrierschein (gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2018) inkl. Konformitätsaussauge:
Kalibrierung nach dem Kalibrierverfahren Euramet/cg-18/v.04 durch unser DAKKS-akkreditiertes Kalibrierlabor Bayerische Waagenbau Werkstätte Althaus GmbH - Akkreditierungsnummer D-K-21973-01 mit Konformitätsaussage.
- Kalibrierung mit Waagenprotokoll/ISO-Protokoll:
Kalibrierung nach Herstell-, Kunden- oder Eichtoleranzen im Rahmen der Qualitätssicherung mit ISO- bzw. Waagenprotokoll. (Hinweis: Hierbei handelt es sich nicht um eine DAkkS- Kalibrierung, sie ist nicht rückführbar gemäß EA MLA)
- Bestimmung der Mindesteinwaage nach USP / Ph. Eur.:
- Feuchtebestimmer mit Temperatur Kalibrierung:
Folgende Waagen Kalibrierungen können wir Ihnen anbieten
Eichung Ihrer Waagen
Wir unterstützen Sie bei der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Eichung Ihrer eichpflichtigen Waagen durch Einhaltung der eichrechtlichen Vorschriften wie z.B. den Eichfehlergrenzen.
- Wann muss eine Waage geeicht sein?
- Wenn damit der Wert (Preis) einer Ware nach ihrem Gewicht berechnet wird.
- Bei Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken, sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor.
- Bei amtlicher Verwendung wie der Ermittlung von Gebühren, Zöllen und Strafen, oder auch bei Sachverständigen und Gerichtsgutachten.
- Bei der Produktion von Fertigpackungen (FPVO).
Als vom Eichamt zugelassener Instandsetzungsbetrieb können Sie Ihre eichpflichtige Waage nach einer Instandsetzung durch uns sofort weiterverwenden.